‚Digitalpakt‘, ‚Intelligente Mess-Systeme‘, ‚Industrie 4.0‘ … Solche Schlagworte sind bekannt. Digitalisierungsideologien verbinden sich wie zwangsläufig mit intensivierter flächendeckender Ausbreitung von Funk-Technologien. Die ohnehin schon hohe Strahlenbelastung der Bevölkerung steigt weiter – im krassen Widerspruch zum Stand internationaler Risiko-Forschung, industrieunabhängiger wissenschaftlicher und ärztlicher Erkenntnis, nicht zuletzt im krassen Widerspruch zu Geist und Buchstabe unseres Grundgesetzes (Foto-Motiv: bundestag.de).

Die aktuelle Stellungnahme der Kompetenzinitiative richtet sich hauptsächlich an die politischen Verantwortungs- und Funktionsträger unseres Landes. Sie wendet sich mit Blick auf den gegenwärtigen Erkenntnisstand gegen weitere mobilfunkpolitische Irrwege, die für unsere Gesellschaft insgesamt, besonders für die Risiko-Gruppen der Kinder und Jugendlichen und der elektrohypersensiblen Mitbürger, verhängnisvoll sein können. Sie plädiert mit Blick auf Vorsorge und Alternativen für einen gesundheits- und umweltverträglichen Fortschritt.

Gegen Irrwege der Mobilfunkpolitik – für gesunden Fortschritt  PDF KOSTENLOS HERUNTERLADEN

Interview Ulrich Warnke Gesundheitsrisiken des Mobil- und Kommunikationsfunks sind wahrscheinlich  ZUM BEITRAG

(Aus der Stellungnahme:)

Unsere Beobachtungen stellen unzureichende Einstellungen des Schutzes von Gesundheit und Umwelt fest, die auch eine gesunde Entwicklung unserer Gesellschaft gefährden … Die Forschungsberichte der BioInitiative Working GroupPosition 46 des BUND, der Internationale Ärzte-Appell 2012 und der Internationale Wissenschaftler-Appell 2015 stimmen in den beiden grundsätzlichen Aussagen überein, dass mit den Technologien des Mobil- und Kommunikationsfunks ein hohes Risikopotenzial verbunden ist und kein Weg an entschiedenen Maßnahmen der Vorsorge vorbeiführt. Doch es gibt auch Organe der Europapolitik, die das nicht anders beurteilen. So stellt Resolution Nr. 1815 des Europarates 2011 fest, dass die fortschreitende Überfrachtung unserer Lebenswelt mit einer wachsenden Dichte und Vielfalt elektromagnetischer Felder nicht zukunftsfähig ist. Die Europäische Umweltagentur (EUA) hatte schon 2007 das Gefährdungspotenzial elektromagnetischer Strahlung auf eine Stufe mit Asbest und PCB gestellt. Und im zweiten Teil ihrer bekannten Schrift Späte Lehren aus frühen Warnungen fordert sie mit Bezug auf bestätigte Gehirntumor-Risiken überfällige Maßnahmen der Vorsorge.

Jüngste Ergebnisse der Risiko-Diskussion geben solchen Forderungen neuen Nachdruck … Wer indessen gehofft hatte, im politischen Umgang mit der Strahlenproblematik wenigstens einen bescheidenen Kontakt zum Stand verfügbarer Erkenntnis festzustellen, wurde enttäuscht und überrascht zugleich. Enttäuscht, dass nichts davon spürbar wurde. Und überrascht, dass jedes Problembewusstsein im Gegenteil einem risikoblinden Aktionismusgewichen ist, der im Vertrauen auf das Zusammengehen von politischer und industrieller Macht über Menschen verfügt, wie man es eher im Raum von Diktaturen erwartet … Die geltenden deutschen Grenzwerte sind zu einer der wirksamsten Barrieren geworden, die einen zeitgemäßen Strahlenschutz verhindern … Die dubiose Vorgeschichte der Werte scheint die Verantwortlichen dabei so wenig zu interessieren wie die Tatsache, dass sowohl die absolute Höhe der Werte wie die Parameter ihrer Festlegung bei dem aktuellen Stand biowissenschaftlicher Erkenntnis einzigartige Anachronismen darstellen …

Höchst fragwürdige Grenzwerte werden in Deutschland von Staat und Industrie so entschieden verteidigt und möglichst unbegrenzt aufrechterhalten, weil sie politisches Handeln als legitim erscheinen lassen, das de facto in mehrfacher Hinsicht gegen Geist und Buchstabe des Grundgesetzes verstößt. Auch eine wachsende Zahl von Juristen kritisiert solche Widersprüche im aktuellen Erscheinungsbild deutscher Mobilfunkpolitik und hält das „Weiter so!“ für unvereinbar mit dem Grundgesetz.Wenn der Staat keinen Anlass sieht, Maßnahmen der Vorsorge gemäß Artikel 2.2 GG zu ergreifen oder sich das Recht anmaßt, den geschützten Raum der eigenen vier Wände mit Strahlungsintensitäten zu penetrieren, die nach dem Stand der Erkenntnis gesundheitsschädigend sein können, so betreffen die möglichen Auswirkungen einer solchen politischen Praxis grundsätzlich jeden. Besonders vielfältig und hart betroffen von den Wirkungen der Funk-Politik aber ist die wachsende Minderheit elektrosensibler Menschen …

Staat und Industrie geben sich überzeugt, der Zukunft zu dienen, wenn sie Digitalisierung und WLAN in die Schulen tragen. Vertreter verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen sehen dagegen Kinder und Zukunft gleich von drei Seiten aus gefährdet: durch antiquierte Pädagogikvorstellungen; durch eine Programmierung ‚digitaler Demenz‘, weil wichtige Gehirn-Areale nicht mehr trainiert werden; durch Wirkungen der eingesetzten WLAN-Technologie, um die es uns hier vor allem zu tun ist.

Ein verantwortlich handelndes Bildungsministerium hätte in dieser Situation mindestens die Pflicht gehabt, die Frage der von Pädagogen, Ärzten und Wissenschaftlern gesehenen Risiken weiter abzuklären. Was liegt an einschlägiger Risikoforschung vor? …

Wer aber haftet für die möglichen Folgen? Wir können inzwischen – nicht nur am Beispiel der Dementierung besonderer Risiken für Kinder – an exemplarischen Fällen zeigen, wie Wissenschaftler, die nichts anderes im Sinne hatten als industriegefällige Entwarnungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Grenzwertbestätigungen, auf einflussreiche Posten im deutschen Strahlenschutz gelangen konnten … Selbst eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung 2014 herausgegebene Schrift Sachverständige Politikberatung im Spiegel des Haftungsrechts lässt den Schluss zu, dass die haftungsrechtliche Verantwortung für die Folgen der tendenziös verzerrten Information sowohl den eingestellten Berater als auch den für die Einstellung verantwortlichen Staat trifft …

Für ein fortschrittliches und gesundes Gemeinwesen … An die Stelle physikalisch inspirierter Grenzwerte, die lebendigen Organismen keinen Schutz bieten können, muss eine Grenzwertregelung treten, die sich an den biologischen Bedingungen des Lebens orientiert … Das Beharren auf einer antiquierten Grenzwert-Dogmatik und damit einhergehenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen – bei stetig wachsender Strahlenbelastung – ist unseren Beobachtungen nach wesentlich zurückzuführen auf massiven Einfluss der Mobilfunkindustrie. Dringlich sind daher Offenlegung und Transparenz von Interessenkonflikten aller TeilnehmerInnen in politischen und wissenschaftlichen Gremien und Kommissionen, die für Strahlenschutzbelange im Bereich Mobil- und Kommunikationsfunk verantwortlich sind … Auch wir wollen auf die Annehmlichkeiten schnurloser Kommunikation so wenig verzichten wie auf die Leistungen des Netzes. Eben deshalb sehen es mehrere unserer Schriften als ein Armutszeugnis, dass unsere Industrienation bei dem sich ankündigenden Aufbruch in ein neues Zeitalter der Kommunikation mit anderen Industrienationen nicht Schritt gehalten hat. Jedenfalls hat es Deutschland im Ausbau des Glasfasernetzes mit seinen unübertroffenen Leistungsmerkmalen bislang nicht sonderlich weit gebracht. Noch weniger weit freilich in der Erprobung und Verwirklichung von neuen Technologien schnurloser Kommunikation wie den zukunftsweisenden Licht-Technologien, die nach bisherigem Stand der Forschung hinsichtlich der Gesundheits- und Umweltverträglichkeit den Funk-Technologien deutlich überlegen sind … 

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