ayern will offenbar den Einbau von funkenden Wasserzählern in jeden Haushalt erzwingen. Der Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung will vorschreiben, dass Wasserversorger zum Einbau und Betrieb von Wasserzählern mit Funkmodul berechtigt sind. Ohne Alternativen. Es wäre bisher einmalig, dass per Gesetz Funk-Nutzung in den eigenen vier Wänden verordnet wäre. Zu befürchten sind Eingriffe in bürgerliche Grundrechte und Gesundheitsrisiken aufgrund von Strahlenbelastung im privaten Lebensraum.

Offener Brief Kompetenzinitiative an alle Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags, 11. Januar 2018  ZUM BEITRAG

Stellungnahme Kompetenzinitiative, 10. November 2017:

Der vorliegende Entwurf zur Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung zielt nach unserem Urteil auf eine technokratische Grundrechtsbeschneidung, um funkende Wasserzähler durchzusetzen … Nicht zufällig sind die Rechte, die der Gesetzesentwurf einschränken will, im juristischen Sinne Schutzrechte. Der in Frage stehende Entwurf schützt nicht die Menschen als Verbraucher in ihren Haushalten – denen denn auch keinerlei Mitspracherecht mehr eingeräumt werden soll -, sondern höchst einseitig die Interessen der Industrie. Hier ist offenkundig keine Verhältnismäßigkeit mehr gewahrt … PDF KOSTENLOS HERUNTERLADEN

Stellungnahme diagnose:funk, 10. November 2017:

Im vorliegenden Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Gemeinden zum Einbau und Betrieb von Wasserzählern mit Funkmodul berechtigt sind. Es wäre das erste Mal, dass ein Gesetz eine „Indoornutzung“ von Funk seitens der öffentlichen Hand im privaten häuslichen Umfeld vorschreiben könnte … Besonders gravierend – im Gesetzentwurf ist kein Widerspruchsrecht für den geplanten Zwangseinbau einer potenziell gesundheitsschädlichen Technik vorgesehen!ZUM BEITRAG

Stellungnahme BUND Naturschutz in Bayern, 6. November 2017:

Verbraucher könnten in den eigenen vier Wänden nicht mehr selbst darüber entscheiden, keine Funktechnik haben zu wollen, weil das von öffentlicher Seite so vorgeschrieben würde. Ausdrücklich sollen dabei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wie sie im Grundgesetz garantiert sind, eingeschränkt werden …ZUM BEITRAG

Stellungnahme Verein für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte, 9. November 2017:

Als Münchner Selbsthilfeverein (gegründet 1992) mit Mitgliedern im gesamten Bundesgebiet, jedoch schwerpunktmäßig in Bayern, sind wir mit den Wirkungen von elektromagnetischen Feldern auf Menschen aus eigener Erfahrung vertraut, die u.a. an EHS (Elektrohypersensibilität) erkrankt sind. Aus dieser besonderen Verantwortung heraus nehmen wir zum Entwurf zur Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung Stellung. Denn hinsichtlich der Schärfe und Radikalität in der Frage, ob elektronische Wasserzähler künftig ohne Einwilligung der Wohnungseigentümer mit Funk ausgestattet werden dürfen oder gar müssen, sind wir sehr erstaunt und gleichzeitig sehr besorgt, weshalb wir ausdrücklich fordern diesen Entwurf zu überarbeiten ..ZUM BEITRAG

Stellungnahme Ärzte-Initiative Bamberger Appell, 10. November 2017:

Im Jahr 2016 wurde von einer Gruppe aus Ärzten und Wissenschaftlern die„Leitlinie 2016 zur Prävention, Diagnostik und Therapie EMF-bedingter Beschwerden und Krankheiten“ veröffentlicht. Folgende Empfehlung wird in der Zusammenfassung gegeben: „Es ist sehr wichtig, die individuelle Empfindlichkeit eines Patienten zu berücksichtigen. Die primäre Therapie sollte sich vor allem auf die Vermeidung und Reduktion der EMF Expositionen konzentrieren.“ Der Einbau von funkbasierten Wasserzählern würde diese notwendige Therapiemaßnahme unmöglich machen. Daher ist der Einbau von funkbasierten Wasserzählern aus ärztlicher Sicht nicht zu verantworten … PDF KOSTENLOS HERUNTERLADEN