In seiner Resolution 1815, Berichterstatter: Jean Huss, fordert der Europarat aus gesundheits- und umweltbedingten Gründen eine europaweite Wende in der Mobilfunkpolitik. Es heißt u.a.: „Man muss das Vorsorgeprinzip beachten und die gegenwärtigen Grenzwerte überarbeiten. Erst auf ein hohes Maß wissenschaftlicher und klinischer Beweise zu warten, kann zu sehr hohen gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Kosten führen, wie dies in der Vergangenheit bei Asbest, verbleitem Benzin und Tabak der Fall war.“
(Aus der Resolution Die potentiellen Gefahren durch elektromagnetische Felder und ihre Auswirkung auf die Umwelt, 27. Mai 2011, Übersetzung diagnose:funk:)
Bezüglich des Schutzes von Kindern:
8.3.1. In verschiedenen Ministerien (Bildung, Umwelt und Gesundheit) sind gezielte Informationskampagnen für Lehrer, Eltern und Kinder auszuarbeiten, um sie auf die speziellen Risiken aufmerksam zu machen, die mit der frühen, gedankenlosen und lang anhaltenden Benutzung von Handys und anderen Geräten, die Mikrowellen senden, einhergehen.
8.3.2. Sämtliche Handys, DECT-Telefone oder W-LAN-Systeme sind in Klassenzimmern und Schulen zu verbieten, wie dies auch von einigen regionalen Behörden, medizinischen Berufsverbänden und Bürgerinitiativen gefordert wird … ZUM BEITRAG