Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) legt im Februar 2021 einen Standpunkt vor, wie bei der Bewertung gesundheitsbezogener Risiken durch Strahlung verfahren werden soll. Wilfried Kühling nimmt dazu ausführlich Stellung.
(Aus der Zusammenfassung:)
Das Ansinnen ist löblich, verfehlt aber seinen Zweck, da Begriff und Aufgabe der Risikobewertung ungenügend definiert werden und
die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Beurteilung nicht ausreichend durchdrungen werden. So unterbleibt die erforderliche Konkretisierung zwischen Gefahrenschutz und Vorsorge mit der Folge, dass Risiken unzureichend bewertet werden. Das Dilemma zwischen dem vorgesehenen Anspruch an eine Gesamtschau von Studien bzw. deren umfassende Bewertung einerseits und der tatsächlichen geübten Bewertungspraxis des Amtes andererseits wird mit unzureichenden Ergebnissen der Risikobewertung bei zwei großen Fragen des Strahlenschutzes belegt … >>>