In seinem Forschungsbericht setzt Karl Hecht neue Impulse in der Strahlenschutzdiskussion. Auf der Basis eines aktuellen Erkenntnisstands gibt er einen auch für Laien verständlichen Überblick, der zu neuem Denken in Bezug auf herkömmliche Kategorisierungen in der Strahlenproblematik auffordert. Technizistisch-physikalistische Auffassungen sind dringend zugunsten biologisch-medizinischer Modelle der Risiko-Beurteilung zu modifizieren.

(Aus der Zusammenfassung:)

Sowohl die sogenannten ionisierenden Strahlungen als auch die sogenannten nichtionisierenden Strahlungen können freie Radikale im menschlichen Körper generieren. Analoge biologische Schädigungen können also von beiden Arten der Strahlung ausgehen … Es wäre aus Sicht des Verfassers besser in starkenergetische und schwachenergetische Strahlungen zu unterscheiden. Doch auch diese physikalische Unterscheidung wird als unzureichend angesehen, die Wirkung auf biologische Prozesse zu beurteilen. Wichtiger in ihrem Fall ist die Beachtung von Kurzzeit- und Langzeitwirkungen, gegebenenfalls mit Angabe der Strahlendosis …

Aus allem folgt: Da für den Schutz der Bevölkerung die Folgen der Strahlungen auf den menschlichen Körper ausschlaggebend sind, ist eine Unterteilung in ionisierende und nichtionisierende Strahlung nicht mehr angebracht. Das muss aber auch Konsequenzen für den gegenwärtigen Strahlenschutz und entsprechende juristischen Bewertungen haben. Die bisher verwendeten Parameter der Grenzwertfestlegung sind völlig ungeeignet … Der vorliegende Bericht baut auf einem vielfältig nachgewiesenen Stand dieser aktuellen Erkenntnis auf, bemüht sich aber um eine Darstellung, die auch vom Laien verstanden werden kann …

21 Seiten, 2015

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