Zum 1. Juli 2016 sollte die neue EU-Richtlinie zum EMF Arbeitnehmerschutz in Kraft treten. Christine Aschermann kommentiert die Bestimmungen aus ärztlicher Sicht. Die Richtlinie bleibt hinter gesundheitspolitischen Anforderungen weit zurück.

(Aus dem Kommentar:)

Die in der Richtlinie festgelegten physikalischen Größen, Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen, stützen sich auf die Empfehlungen der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection), eines industrienahen privaten Münchner Vereins … Industrieunabhängige Ärzte und Wissenschaftler sehen die Empfehlungen der ICNIRP kritisch. Denn im Richtlinien-Text folgen sofort Einschränkungen nach altbekanntem Muster der industrienahen Wissenschaft:  „In dieser Richtlinie werden die möglichen Langzeitwirkungen einer Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern nicht berücksichtigt, da derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse für einen Kausalzusammenhang vorliegen.“ Ähnlich wird auch für die 26. BImSchV argumentiert.

Da langfristige Wirkungen in der Richtlinie bewusst ausgeklammert werden, besteht nach Ansicht der genannten Ärzte und Wissenschaftler kein gesundheitlicher Schutz. Die Arbeitnehmer sind u.U. viele Stunden täglich und über Jahre unter der EMF-Belastung tätig. Dies ist vergleichbar mit dem fehlenden Schutz der BürgerInnen, die heutzutage einem Dauerfeuer verschiedenster Frequenzen ausgesetzt sind,  durch die 26. BImSchV …

Für wirksame, Langzeitwirkungen einschließende Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz  benötigen wir  dringend eine Überarbeitung der Richtlinie, die ärztliche und medizinische Erkenntnisse aus neuerer industrieunabhängiger Forschung wiederspiegelt …

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