Stellungnahme der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V.
zum Entscheid des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EESC) in seiner Plenartagung vom 21. Januar 2015,
Thema: Elektrosensitivität
KI-Stellungnahme PDF DATEI
Weitgehend unbemerkt von der europäischen Öffentlichkeit vollzieht sich derzeit auf institutionellen europäischen Ebenen ein Geschehen, das ein genaues Spiegelbild der ganzen Widersprüchlichkeit nationaler wie internationaler Mobilfunk-Politik bietet. Die Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V. – eine internationale, interdisziplinäre und überparteiliche Fachvereinigung insbesondere von Wissenschaftlern, Ärzten, Juristen und Technikern – bezieht hiermit Stellung zu diesem Geschehen, durch das wir eine zukunftsfähige europäische Gesundheits- und Umweltpolitik gefährdet sehen.
Bedeutung und Paradoxie des EESC-Entscheids
Es war und ist von höchster Bedeutsamkeit, dass sich ein Gremium wie der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EESC) seit Monaten dem Thema Elektrosensitivität zuwandte. Denn angesichts der seit Jahren steigenden Strahlenbelastung durch expandierenden Mobil- und Kommunikationsfunk nimmt die Zahl der von EHS (Electromagnetische Hypersensitivität) betroffenen europäischen Bürgerinnen und Bürger weiter zu.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe (Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft) des Ausschusses entwickelte in intensiven Beratungen entsprechende Positionen und verabschiedete schließlich am 7. Januar 2015 eine weitblickende Stellungnahme zum Thema, die dem EESC-Plenum in der Sitzung vom 21. Januar 2015 zur Entscheidung vorgelegt wurde. Doch der Ausschuss lehnte diese von der Fachgruppe erarbeitete Stellungnahme ab und verabschiedete stattdessen, mit relativ knapper Mehrheit (136 gegen 110 Stimmen bei 19 Enthaltungen), eine kurz vor Toresschluss verfasste Gegenstellungnahme, in der die zentralen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen der Fachgruppe zurückgenommen wurden. (Zum dramatischen Ablauf des Geschehens verweisen wir auf den Report der spanischen Plattform PECCEM EESCextra)
Diese institutionelle Arbeit stellt sich als ein paradoxes Szenario dar, in der sich die gegenwärtige Zerrissenheit politisch Verantwortlicher zwischen bedenkenloser Industriefreundlichkeit und vorsorgendem Gesundheits- bzw. Umweltbewusstsein zeigt: Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück. Und dies zu Lasten von uns allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern, nicht nur der wachsenden Zahl EHS-betroffener Bürgerinnen und Bürger.
Fortschritt in der ursprünglichen Stellungnahme der Fachgruppe
Wir schauen zunächst auf die ursprüngliche, von der Fachgruppe in langwieriger Arbeit entwickelte und dem Ausschuss zum Entscheid vorgelegte Stellungnahme (STELLUNGNAHME). Neben zahlreichen progressiven Ansätzen im Detail fallen folgende Akzentsetzungen sofort ins Auge.
Politisches Realitätsbewusstsein
Die Stellungnahme dokumentiert im Grundsatz ein politisches Wirklichkeitsbewusstsein, das den Stand internationalen Wissens in erkennbarer europäischer wie nationaler Verantwortung berücksichtigt.
Zum einen erkennt sie an, dass die Exposition künstlich erzeugter elektromagnetischer Felder (EMF) seit Einführung und Expansion des Mobil- und Kommunikationsfunks enorm gestiegen ist, insbesondere hinsichtlich der bedenkenlosen flächendeckenden WLAN-isierung unserer Lebenswelt, unserer Arbeits- und Wohnräume. Diese Expansion zieht zunehmend gesundheitliche Probleme, gerade für EHS-Betroffene, nach sich und erfordert deshalb dringend Schutzmaßnahmen. Zum anderen fordert sie Sicherstellung der Unabhängigkeit von Forschung und wissenschaftlichen Einrichtungen, die sich mit den gesundheits- und umweltrelevanten Auswirkungen befassen und insbesondere an der Grenzwertfestlegung beteiligt sind.
Konsequenzen und Ziele
Aus diesem politischen Realitätsbewusstsein ergeben sich in der Stellungnahme unter anderem die folgenden beiden Zielsetzungen.
Angesichts der Komplexität von Elektrosensitivität werden zunächst Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Strahlenbelastung befürwortet und auf die Agenda gesetzt. Zugleich wird mit Blick auf die nicht-thermischen, d.h. die biologischen Wirkungen der Strahlenbelastung, dem ALARA-Prinzip und weiterer Forschung eine überragende Rolle eingeräumt (Minimierungsgebot, ALARA = As Low As Reasonably Achievable). Es heißt in der Stellungnahme zu dieser grundsätzlichen Orientierung ausdrücklich:
Mit Blick auf die Risiken in Verbindung mit nicht-thermischen biologischen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern (EMF) beharrt der Ausschuss auf der notwendigen Anwendung des ALARA-Prinzips. Gleichzeitig muss die Forschung in diesem aufgrund des potenziellen Fortschritts evolutiven Bereich vorangetrieben werden (Stellungnahme, Punkt 1.6).
Für eine zukunftsfähige Mobilfunk-Politik
Die Stellungnahme der Fachgruppe dokumentiert in der Gesamtschau auf europäischer Ebene einen wichtigen Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Mobilfunk-Politik.
Sie nimmt die inzwischen unübersehbare Zahl EHS-betroffener Menschen sehr ernst, die zu ihren oft gravierenden gesundheitlichen Problemen auch noch die Schwierigkeiten haben, ihren privaten wie beruflichen Alltag zu bewältigen. Sie nimmt die seit Jahren von industrie-unabhängigen Wissenschaftlern vorgelegten Erkenntnisse medizinischer und biowissenschaftlicher Grundlagenforschung sehr ernst, die Evidenz der Risiken biologischer Auswirkungen nachweisen. Sie nimmt Ärzte-Organisationen und behandelnde Ärzte sehr ernst, die mit inzwischen vielfach publizierten Kasuistiken, mit therapeutischen und präventionsbezogenen Maßnahmen auf die neuen Krankheitsbilder reagieren.
Die Stellungnahme liegt nicht zuletzt auch auf der Linie progressiver europäischer und globaler Vorsorge-Absichten. Bekanntlich forderte der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten des Europarates mit einer einstimmig verabschiedeten Resolution schon am 6. Mai 2011 ein grundsätzliches Umsteuern in der Mobilfunkpolitik, die der Ständige Ausschuss des Europarates am 27. Mai 2011 unterstützte. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte nach Auswertung von mehreren hundert wissenschaftlichen Studien im Frühjahr 2011 die Mobilfunkstrahlung als ein mögliches Krebsrisiko ein. Die Europäische Umweltagentur (EUA) meldete sich im Herbst 2011 zu Wort und forderte Aufklärung und Verbraucherschutzmaßnahmen.
Rückschritte in der Gegenstellungnahme
Schaut man nun auf die in letzter Sekunde verfasste und vom Plenum schließlich verabschiedete Gegenstellungnahme, so sind ihre Grundsätze geradezu ein Widerruf der ursprünglich von der Fachgruppe erarbeiteten Stellungnahme (GEGENSTELLUNGNAHME). Diese Gegenstellungnahme ist nicht nur Ausdruck von Stagnation, sondern von Rückschritten in der internationalen Mobilfunk-Diskussion, wie einige ausgewählte Aspekte des Papiers zeigen.
Versicherungen der Sorge um EHS-Betroffene und Vorsorge-Absichten
An Kundgaben der Sorge wegen der Verbreitung von Elektrosensititivät fehlt es der Gegenstellungnahme nicht, und festgestellt wird auch, dass das Problem und seine Ursachen weiter eingehend erforscht werden sollte (Gegenstellungnahme, Punkt 1.1).
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass von Elektrosensitivität Betroffene unter echten Beschwerden leiden; und er versichert überdies, dass sich die EU aktiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt hätte und weiterhin ernsthaft damit beschäftige (1.6, 3.1, und öfters).
Der Ausschuss verlautbart Absichten, weiterhin im Sinne des Vorsorgeprinzips tätig zu bleiben: Um die anhaltenden Bedenken der Öffentlichkeit zu zerstreuen, und im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip drängt der Ausschuss die Europäische Kommission indes, ihre Arbeiten auf diesem Gebiet fortzusetzen, zumal weitere Untersuchungen erforderlich sind, um Erkenntnisse über potenzielle gesundheitliche Auswirkungen einer Langzeitexposition durch bspw. den Gebrauch eines Mobiltelefons über mehr als 20 Jahre zu gewinnen. Dem entspricht, dass der Ausschuss auch dafür plädiert, die Exposition gegenüber nichtionisierender Strahlung auf ein Minimum zu beschränken (1.4, 3.7). Von konkreten Schutzmaßnahmen ist bei all dem nicht mehr die Rede.
Blinde Ursachenforschung
In der Sicht auf konkrete Ursachenforschung jedoch, Dreh- und Angelpunkt für wirksame Unterstützung der EHS-Betroffenen und Basis jeder angemessenen Vorsorgepolitik, vermisst man jeglichen Hinweis auf den aktuellen Stand internationaler Forschung und Erkenntnis.
Breit referiert wird einzig auf thermische Auswirkungen elektromagnetischer Felder, die sich innerhalb internationaler Strahlenschutznormen bewegen würden (3.5).
Die von der internationalen Forschung inzwischen vielfach nachgewiesenen nicht-thermischen biologischen Auswirkungen und in zahlreichen Studien nachgewiesenen kausalen Wirkmechanismen der Strahlung werden mit keinem Wort erwähnt. Es ist aber Stand fortgeschrittener internationaler Erkenntnis, dass sie – neben anderen Umweltnoxen – eine zentrale Ursache für die sich immer weiter verbreitende Elektrosensitivität und entsprechend neue Krankheitsbilder sind.
Vertrauen auf SCENIHR ?
Unter Ausblendung dieser Faktenlage verweist man stattdessen auf eine baldige Stellungnahme des europäischen Ausschusses Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR). Dieser Ausschuss aber wurde in der Vergangenheit bereits wegen seiner industriefreundlichen Zusammensetzung, die den gesundheits- und umweltgefährdenden Status Quo im Strahlenschutz unter allen Umständen aufrechterhalten soll, kritisiert (EM-Radiation Research Trust 31. Aug 2014 ).
Auch die Kompetenzinitiative e.V. hat schon am 18. August 2014 eine entsprechende Beschwerde zu SCENIHR – betreffend die Preliminary Opinion zu potentiellen gesundheitlichen Wirkungen der Exposition mit elektromagnetischen Feldern (EMF) bei der Europäischen Bürgerbeauftragten Mrs. Emily O’Reilly eingereicht, deren Ergebnis noch aussteht.
Die EESC-Gegenstellungnahme sagt ganz offen, wie die baldige SCENIHR-Stellungnahme im Grundsatz ausfallen wird, was für Insider keine Überraschung ist: Es ist davon auszugehen, dass sich die Schlussfolgerungen des SCENIHR im Wesentlichen mit seiner vorläufigen Stellungnahme aus dem Jahr 2013 decken werden, in der er befand, dass alles darauf hindeutet, dass eine Exposition gegenüber Funkfrequenzfeldern beim Menschen keine Symptome verursacht … (1.2)
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Wir widersprechen dem EESC-Beschluss vom 21. Januar 2015, der nach überraschender Intervention die ursprünglich von der Fachgruppe erarbeitete Stellungnahme verworfen und durch eine Gegenstellungnahme ersetzt hat, mit aller Entschiedenheit. Wir sehen in der Gegendarstellung Tendenzen, die den paradoxalen Zustand gegenwärtiger Mobilfunk-Politik betonieren: Industrie-Schutz statt Schutz der Bevölkerung. Dieser paradoxale Zustand hat sein Fundament in Realitätsblindheit oder Realitätsverweigerung.
Wir stellen zusammenfassend fest:
(1) Die ursprüngliche, von Ihrer eigenen Fachgruppe langwierig erarbeitete Stellungnahme entspricht einem wichtigen Schritt europäischer Vorsorgepolitik für gesundheits- und umweltverträglichen Strahlenschutz.
(2) Die Gegendarstellung ist ein Rückschritt in mehrfacher Hinsicht:
(a) Sie trägt weder der besorgniserregenden Situation der wachsenden Zahl EHS-betroffener Bürgerinnen und Bürger, noch dem dringend zu modernisierenden Strahlenschutz für unsere Gesamtbevölkerung Rechnung – am allerwenigsten dem für Kinder und Jugendliche.
(b) Sie betreibt Ursachenforschung nach völlig antiquierten wissenschaftlichen Maßstäben und Methoden, ignoriert dabei die Faktenlage der Forschung sowohl hinsichtlich gut gesicherter Risiken als auch nachgewiesener Wirkungszusammenhänge.
(c) Sie überträgt Kompetenzen des EESC an den wissenschaftlichen Ausschuss SCENIHR, dessen Industriegefälligkeit für die aktuelle Mobilfunk-Politik und ihre Widersprüche maßgeblich mit verantwortlich ist.
(d) Sie steht in all diesen Punkten aber auch im Widerspruch zum Menschenrecht auf Gesundheit, das die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 10. 12. 1948 unter Artikel 25 ausdrücklich mit in die Erklärung der Menschenrechte aufgenommen hat.
Wir appellieren deshalb an den Ausschuss, insbesondere an jene Mitglieder, die für die Gegendarstellung gestimmt oder sich enthalten haben:
(1) Ignorieren Sie nicht die Stimme ungezählter EHS-betroffener Menschen und der sie vertretenden Organisationen.
(2) Lassen Sie sich ein auf den Erkenntnisstand industrie-unabhängiger Forschung, wie ihn unter anderen die Bioinitiative Working Group in zwei monumentalen Forschungsberichten dokumentiert hat.
Informationen BioInitiative 2012
(3) Unsere Initiative macht ihrerseits den Stand internationaler Erkenntnis vor allem in Brennpunkten der Risikoforschung zugänglich.
Vergewissern Sie sich insbesondere, was die erste öffentliche Tagung zu den Langzeitrisiken am 5. April 2014 in Würzburg erbracht hat, um vor diesem Hintergrund die Zukunftsverantwortung zu ermessen, die europäischen Einstellungen des Gesundheitsschutzes zufällt.
Europa verdankt sich maßgeblich der Geschichte unveräußerlicher Bürger- und Menschenrechte. Lassen Sie uns als Bürger und Bürgervertreter gemeinsam dafür Sorge tragen, dass dieses Europa unverzichtbarer Rechte nicht durch Einwirkungen industrieller Interessen beschädigt und um seine Glaubwürdigkeit gebracht wird.
10. Februar 2015
Der Vorstand der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V.
Zum weiteren Geschehen nach der Anerkennung der Beschwerde