Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 10. April 2014 einen Dienstunfall wegen Strahlenschäden bei der Bundeswehr anerkannt. Bernd I. Budzinski untersucht in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 1. Oktober 2014 (19/2014) die womöglich richtungsweisende juristische Bedeutung der Entscheidung für das Verständnis von Elektrosensibilität und für andere durch elektromagnetische Strahlung Geschädigte.

Erstmals wird … in einem obergerichtlichen Urteil … – so weit ersichtlich – von einer ‚elektromagnetischen Hypersensibilität‘ (Elektrohypersensibilität) als ‚Krankheit‘ ausgegangen … An diesem gewaltigen Fortschritt ändert es nichts, dass es sich um den scheinbaren Sonderfall einer ‚offenen Berufskrankheit‘ handelt … Denn dass es sich um ‚elektromagnetische Hypersensibilität‘ handelt, ist klar … Das hat eine nicht zu unterschätzende allgemeine Bedeutung; auch für viele andere durch elektromagnetische Strahlung Geschädigte, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Mobilfunk, obwohl dessen Strahlung nicht-ionisierend ist […]

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