Während die deutsche Mobilfunkpolitik die flächendeckende Verbreitung und Durchsetzung gegenwärtiger Funktechnologien vorantreibt, werden sie international, z.B. bei unseren französischen Nachbarn, schon länger gesellschaftlich diskutiert: mobilfunkfreie, sog. „Weiße Zonen“. In der aktuellen Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 20/2015 beleuchten Bernd Irmfrid Budzinski und Wilfried Kühling die defizitäre deutsche Situation, aus wissenschaftlich-technischen wie juristischen Perspektiven.

(Aus dem Beitrag:)

Schutzzonen sind angesichts einer Flut neuer Funknetze und Strahlenquellen … und der Zunahme der Zahl der Erkrankten quer durch die Bevölkerung durchaus aktuell: Selbst der frühere Entwicklungschef des Mobilfunkherstellers NOKIA leidet inzwischen an ‚Elektrohypersensibilität‘ … Jedermann kann betroffen sein … Dennoch werden funkfreie oder funkreduzierte Zonen in Deutschland rundweg als irreal abgelehnt. Das erscheint kurzsichtig und auch rechtlich nicht haltbar …

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