Demnächst steht die Abstimmung über eine Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung an: Vorgesehen ist letztlich Akzeptanzzwang für Wasserzähler mit Funkmodul – ohne Möglichkeit der Bürger zum Widerspruch.

Im Vorfeld werden u.a. Vorstellungen entwickelt, der verfassungsrechtliche Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG lasse sich bei den Funkwasserzählern einschränken wegen der dadurch erleichterten Aufklärung von Störungen im Wasserversorgungsnetz.

Doch stehen solche Zwecke (Aufklärung eventueller Störungen im Wasserversorgungsnetz) wirklich in einem ausgewogenen Verhältnis mit den grundrechtlich hoch angesetzten Schutzinteressen der Betroffenen?

Es geht beim Wasserzählen künftig so wenig wie bisher um die „Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“, „Lebensgefahr für einzelne Personen“ oder um ähnlich Schwerwiegendes, die Art. 13 GG als Einschränkungsgründe nennt. – Wären nicht vielmehr unerwünschte Dauerfunker mit ihrem Datenmissbrauchsrisiko und die Langzeit-Strahlenbelastung in vielen Wohnungen eine gewisse Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung?

(Bildmotiv: dzejmsdin / 123RF Lizenzfreie Bilder)

In einem Offenen Brief an alle Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags erläutert die Kompetenzinitiative noch einmal die schwerwiegenden Folgen solcher Änderung: für die Grundrechte der Bevölkerung, für den Datenschutz und für den Strahlenschutz.

Dem Brief liegt die Vorab-Veröffentlichung eines neuen Grundlagen-Beitrags von Prof. Dr. Werner Thiede über sog. Intelligente Mess-Systeme bei, der demnächst in Heft 11 der Broschürenreihe der Kompetenzinitiativeerscheinen wird.  PDF KODTENLOS HERUNTERLADEN

Offener Brief vom 11. Januar 2018 im Wortlaut

Sehr geehrte Damen und Herren Minister der Bayerischen Staatsregierung,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Bayerischen Landtags,

demnächst steht die Abstimmung über eine Änderung der bayerischen Gemeindeordnung an: Es geht dabei letztlich um Akzeptanzzwang für Wasserzähler mit Funkmodul – ohne Möglichkeit zum Widerspruch.

Die Wissenschaftler und Ärzte der Kompetenzinitiative e.V. haben – gemeinsam mit drei weiteren Organisationen – zu dieser Änderung bereits Mitte November des vergangenen Jahres Stellung bezogen. Online einsehbar ZUM BEITRAG

Wir bitten Sie zu bedenken, dass mit der Änderung Grundrechte eingeschränkt werden – namentlich auch das Recht auf die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung gemäß Artikel 13 GG (welcher Ausnahmen nur für Notfälle zulässt). Der Schutzbereich von Art. 13 GG betrifft sowohl den Daten- als auch den Strahlenschutz.

Datenschutz

Laut einer Auskunft des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde für eines der häufig verwendeten Wasserzählermodelle „Multical 21“ kein IT-Sicherheitszertifikat seitens des BSI erteilt. Wir weisen auch darauf hin, dass gerade bei der anvisierten Dauerübertragung (alle paar Sekunden) auf die Straße die Gefahr der Erstellung eines Verbrauchsprofils hoch sein dürfte und Hacker relativ leicht feststellen könnten, ob Hausbewohner z.B. verreist sind oder nicht.

Strahlenschutz

Nach gegenwärtigem Stand internationaler Forschung sind Funk-Technologien Risiko-Technologien mit ernsten Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt. Gerade elektrosensible bzw. elektrohypersensible Mitbürger sind durch die ständig steigende Strahlenbelastung gesundheitlich schwer betroffen. Mit dem Zwang zu Funkwasserzählern wird sogar die häusliche Vorsorge oder Rückzugsmöglichkeit verunmöglicht.

Unsere aktuelle Schrift Gegen Irrwege der Mobilfunkpolitik – Für Fortschritte im Strahlenschutz, von zwei Expertenteams verfasst und von 19 Organisationen des Gesundheits- und Umweltschutzes getragen, gibt Einblicke in den aktuellen Stand einschlägiger Risiko-Forschung. Online verfügbar  ZUM BEITRAG

Einen Einblick in die grundsätzliche Problematik funkender Zählersysteme gibt der beigelegte, für Sie vorab mitgeteilte Beitrag von Werner Thiede (PDF), der demnächst in unserer neuen Schrift über Elektrohypersensibilität erscheinen wird.

Bitte entscheiden Sie sich dazu, in der Bayerischen Gemeindeordnung Widerspruchsmöglichkeiten ausreichend Geltung zu verschaffen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Prof. Thomas Petri kritisiert laut einem Brief vom 14. 12. 2017 an den Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (zu finden in dessen Blogeintrag unter dem 20.12.2017: http://www.guenther-felbinger.de/blog): Das bisher in einer Übergangslösung eingeräumte, spezifische Widerspruchsrecht hält er „nicht nur für datenschutzpolitisch sinnvoll, sondern auch für verfassungsrechtlich zwingend.“ Denn verfassungsrechtlich lässt sich seines Erachtens „der mit dem Zählereinbau und ‑betrieb verbundene Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung mit Blick auf den Gesetzesvorbehalt in Art. 13 Abs. 7 GG nicht ohne Widerspruchsrecht rechtfertigen.“ Vor diesem Hintergrund meint er: „Die mit dem Einbau und Betrieb der Zähler verfolgten Zwecke sollte nicht gegen den Willen von Betroffenen durchgesetzt werden.“

Bitte entscheiden Sie sich dazu, in der Bayerischen Gemeindeordnung Ausnahmen und Alternativmöglichkeiten unbedingt mit zu regeln. Das betrifft insbesondere Kabelübertragungslösungen – gemäß dem Bundesamt für Strahlenschutz, das mit Blick auf Smart Meter rät: „Um dem Grundsatz des Strahlenschutzes zu entsprechen, Belastungen wenn möglich zu vermeiden oder zu minimieren, können bevorzugt solche Smart Meter eingesetzt werden, die ihre Daten kabelgebunden übertragen“.

Wir bitten Sie im Namen zahlreicher Menschen und im Sinne unserer Grundrechtsordnung dringend dafür Sorge zu tragen, dass die neue Gemeindeordnung die zentralen Belange von Datenschutz und Gesundheit sicherstellt.

Mit freundlichen Grüßen,

im Namen des Vorstands der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.,

Dr. Peter Ludwig

(Geschäftsführung)